Parkproblematik Hauptstraße

Warum hat die SPD-Fraktion Hochspeyer in der Ratssitzung vom 6.11.17 so entschieden, wie sie entschieden hat?

Hier die offizielle Stellungnahme der Fraktion, ziemlich komplex formuliert, aber in einem Satz zusammengefasst: So haben wir die höchste Verkehrssicherheit für die Allgemeinheit!

Unter Berücksichtigung der einzelnen Interessenslagen, wie z.B.

  • Fließender Verkehr,
  • ÖPNV,
  • Ruhender Verkehr für Anwohner,
  • Ruhender Verkehr für Anlieger,
  • Ruhender Verkehr für Gewerbe,
  • Fußgängerverkehr,
  • Rollstuhlfahrer,
  • Eltern mit Kinderwagen,
  • Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen,
  • Fahrradverkehr,

steht der Schutz der „Schwächeren“ im Straßenverkehr (z.B. Kinder, ältere Menschen mit Beeinträchtigungen, Eltern mit Kinderwägen bzw. Fußgänger allgemein) für die SPD-Fraktion bei ihrer Entscheidung eindeutig im Vordergrund.

Die Ausweisung von Parkflächen für Einzelinteressen des Individualverkehrs sind als nachrangig anzusehen bzw. privat vorzuhaltende Parkflächen sollen auch entsprechend vorgehalten werden.

Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Verwaltung, eine 30 km/h-Zone einzurichten, denn dies dient unstreitig der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Deutsche Verkehrssicherheitsrat gerade erst die generelle Einführung von Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften gefordert hat, denn nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor Ursache Nummer eins bei den tödlichen Straßenverkehrsunfällen.

Um die von der Polizei in der letzten Ratssitzung dargestellten Schlauchwirkung zu vermeiden (sie führt zu höheren Geschwindigkeiten) und um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nochmals zu erhöhen, plädieren wir für die vorgeschlagene Variante B, da durch die „Verschwenkung“ nochmals die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gedämpft wird.

Ergänzt sollte diese Variante B jedoch um eine Kurzzeitparkmöglichkeit für Kirchenbesucher werden.

Eine Rückkehr zum Parken auf dem Gehweg sehen wir als nicht möglich an, da eine Mindestbreite von 1,50 m in der RAST 06 empfohlen wird und zudem das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden darf, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt (vgl. hierzu Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen).

Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherung der Ortsgemeinde nur einen – durch die vorhandenen hohen Bordsteine – entstanden Schaden übernehmen würde, somit mit Folgekosten zu rechnen ist. Zu diesen Kosten würde auch eine Ummarkierung zählen, die die Ortsgemeinde tragen müsste.

Auch würde beim Vorschlag D der Verwaltung die von der Polizei empfohlene Verschwenkung wegfallen und es würde die Gefahr einer höheren Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs bestehen.

Eine Reduzierung der vorhandenen Parkflächen hat aus unserer Sicht keine gravierenden negativen Auswirkungen, zumal im näheren Umfeld (Verlängerung der Hauptstraße) weiterer Parkraum (neuerdings auch privater) zur Verfügung steht.

Aus Sicht der SPD-Fraktion überwiegen die Vorteile der von der Polizei vorgeschlagenen Variante B gegenüber den anderen Varianten, es findet eine viel höhere Schutzwirkung für alle Verkehrsteilnehmer statt, zudem würden alle betroffenen Interessenslagen entsprechend berücksichtigt werden.“